Die Solarpflicht in Bremen (BremSolarG) einfach erklärt
Das Bremische Solargesetz verpflichtet Eigentümer bei Neubauten und Dachsanierungen zur Installation einer Photovoltaikanlage. Wir zeigen dir, was das bedeutet und wie wir als Meisterbetrieb die Pflicht für dich erfüllen.
Neubauten
Für alle neuen Gebäude in Bremen gilt die Pflicht zur Installation einer Solaranlage auf mindestens 50 % der nutzbaren Dachfläche.
Dachsanierung (Bestand)
Bei einer "grundlegenden Dachsanierung" (Erneuerung von mind. 80% der Dachhaut) muss innerhalb von 2 Jahren eine PV-Anlage installiert werden.
Wichtige Details im Überblick
Mindestanforderung
Die Anlage muss mindestens 1 kW Modulleistung pro 1.000 VA Wechselrichterleistung erbringen. Wir planen Anlagen, die nicht nur die Pflicht erfüllen, sondern sich für dich wirtschaftlich lohnen.
PV-Erlass für Reihenhäuser
Dank des PV-Erlasses vom 10.05.2023 gelten reduzierte Abstandsanforderungen zu Brandwänden (unter bestimmten Bedingungen nur 0,5 m). Das macht PV auf Bremer Reihenhäusern oft erst möglich.
Umland: Niedersachsen (NBauO)
Auch im Umland (Oldenburg, Verden, Achim) gilt die Solarpflicht: Für Neubauten seit 1.1.2025, bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden (ab 50 m²) ab 1.1.2026.











